Sind Sie in der Mobilität eingeschränkt und sollten zu einem Termin? Freiwillige aus Ihrer Region fahren Sie zur Ärztin, zur Therapie oder auch zum Coiffeur.
Mobil bleiben – im Alter, bei Krankheit oder Behinderung
Der Fahrdienst kommt für Sie in Frage, wenn Sie nicht in der Lage sind, den ÖV zu benutzen und niemand in Ihrem Umfeld Sie fahren kann.
Hilfsbereite Fahrerinnen und Fahrer
Eine freiwillige Rotkreuz-Fahrerin oder ein freiwilliger -Fahrer holt Sie mit einem geeigneten Fahrzeug ab. Auf Wunsch hilft Ihnen die freiwillige Person beim Ein- und Aussteigen oder begleitet Sie bis zur Haustür.
Tarife
Mindestens 10km werden verrechnet.
Fahrgäste ab dem AHV-Alter |
CHF 1.20/km |
Jüngere Fahrgäste oder Institutionen |
CHF 1.80/km |
Vermittlungspauschale pro Auftrag |
CHF 2.– |
Mögliche Zusatzkosten: Spesen für Parkgebühren oder Verpflegung. Alle Tarife inklusive Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten.
Finanzierungsmöglichkeiten
Es kann sein, dass Ihre Krankenkasse einen Teil der Fahrtkosten übernimmt, wenn Sie mit dem Rotkreuz-Fahrdienst zum Arzt, zur Therapie oder zur Behandlung im Spital fahren. In der Regel beteiligt sich die Krankenkasse, wenn Sie die Behandlung aus der Grundversicherung oder durch Ergänzungsleistungen vergütet erhalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Schritt 1
Bitten Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, die medizinisch notwendige Fahrt zu begründen. Sie können auch das Formular «Ärztliche Bestätigung» ausfüllen. Lassen Sie das Formular von Ihrer Ärztin/ Therapeutin bzw. Ihrem Arzt/Therapeuten unterschreiben.
Schritt 2
Schicken Sie das ausgefüllte Formular – zusammen mit der Rechnung des Rotkreuz-Fahrdienstes – an Ihre Krankenkasse.
Ergänzungsleistungen kommen erst in Frage, nachdem die Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung ausgeschöpft sind. Die Ausgleichskassen und Ihre AHV-Zweigstellen können Ihnen gerne Auskunft geben. Ein Verzeichnis aller Ausgleichskassen finden Sie unter www.ahv-iv.ch.