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Unterstützung bei finanzieller Not

Finanzielle Überbrückungshilfe – für unerwartete Notlagen

Finanzielle Überbrückungshilfe

Die finanzielle Überbrückungshilfe des SRK ist dazu da, akute Notsituationen zu überbrücken und Leid zu lindern. Die Unterstützungsbeiträge werden von Spenden finanziert. Sie richten sich an bedürftige Personen und Familien im Kanton Bern.

Häufige Fragen

Die finanzielle Überbrückungshilfe SRK unterstützt Menschen, in deren Leben ein Ereignis wie Krankheit, Trennung oder Jobverlust eingetreten ist, das ausserordentliche Kosten verursacht oder die Einnahmen plötzlich schmälert, sodass sie in eine finanzielle Notsituation geraten.

Der Unterstützungsbeitrag wird individuell festgelegt, beträgt jedoch maximal 1000 Franken pro Haushalt. Wird ein Beitrag gewährt, kann frühestens zwei Jahre nach Auszahlung ein erneutes Gesuch für den gleichen Haushalt eingereicht werden. Die Überbrückungshilfe ist nicht als Dauerunterstützung, sondern für Notlagen gedacht. Sie wird nur gewährt, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.

Die finanzielle Überbrückungshilfe SRK des SRK Kanton Bern kann nur auf Gesuche eintreten, die über einen öffentlichen oder privaten Sozialdienst oder eine Beratungsstelle eingereicht werden. Gesuche können ausschliesslich über das Gesuchsformular eingereicht werden.

  1. Vollständige Personalien sämtlicher im Haushalt lebenden Personen (Kopie der amtlichen Ausweise)
  2. Budget-Unterlagen (letzte definitive Steuerveranlagung, sämtliche Einkommensbelege (Lohnausweise, Abrechnungen, Arbeitslosenkasse/Sozialhilfe/AHV/IV usw.), Konto-Auszüge, Mietvertrag, Prämienrechnung Krankenkasse, usw.)
  3. Belege über die Kosten, die die Überbrückungshilfe übernehmen soll (Rechnungen, Kostenschätzung)
  4. Belege zu allfälligen Schulden
  5. Informationen zu einem allfälligen Finanzierungsplan / Liste der angeschriebenen Institutionen
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