Bevor Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können: Überlegen Sie jetzt, welche Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Eine Patientenverfügung sorgt für Klarheit und nimmt Ihren Liebsten die Entscheidung ab.
Fachkundige Beratung – für die richtige Formulierung
Eine Fachperson unterstützt Sie beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung. Gemeinsam klären Sie Ihre Wünsche, Vorstellungen und Ihre offenen Fragen. Die Fachperson steht unter Schweigepflicht.
Hinterlegung beim SRK – rund um die Uhr abrufbar
Hinterlegen Sie Ihre ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Patientenverfügung beim Schweizerischen Roten Kreuz. So stellen Sie sicher, dass das Dokument im Ernstfall abrufbar ist – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
Abnahme durch medizinisches Fachpersonal
Wenn Sie Ihre Patientenverfügung beim SRK hinterlegen, wird das Dokument zusätzlich durch eine medizinische Fachperson überprüft.
Beratung und Tarife
Rufen Sie uns an für eine unverbindliche Anfrage.
Beratung und Erstellung Patientenverfügung, mit Hinterlegung |
CHF 210.– |
Beratung und Erstellung Patientenverfügung, ohne Hinterlegung |
CHF 130.– |
Tarife inkl. Mwst., Änderungen vorbehalten.
Häufige Fragen
Jede urteilsfähige Person kann für sich persönlich eine Patientenverfügung erstellen. Volljährigkeit ist in der Schweiz keine Voraussetzung.
Plötzliche Urteilsunfähigkeit ist keine Frage des Alters – sie kann jede und jeden treffen, zum Beispiel durch einen Freizeit-, Verkehrs- oder Arbeitsunfall oder auch bei Herzversagen.
Ja, solange Sie urteilsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit abändern oder widerrufen. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung beim Roten Kreuz hinterlegen, werden Sie alle 2 bis 3 Jahre an die Möglichkeit der Aktualisierung erinnert.
- Eine Fachperson des SRK überprüft Ihre Patientenverfügung SRK auf Verständlichkeit und formelle Vollständigkeit.
- Wir kontaktieren Sie, wenn Anpassungen empfohlen werden.
- Danach wird Ihr Dokument lebenslang von der Rotkreuz-Hinterlegungsstelle aufbewahrt und ist im Notfall rund um die Uhr (an 365 Tagen während 24 Stunden) abrufbar.
Wer bezahlt meine Rechnungen? Wer kümmert sich um meinen Hund? Im Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer Sie in notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen aber auch persönlichen Angelegenheiten im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertritt und Ihre Anordnungen ausführt.
Zum Herunterladen
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Heute für morgen sorgen: Mit der praktischen Vorsorgemappe SRK klären Sie die entscheidenden Fragen frühzeitig und selbstbestimmt.
Ob Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall oder Testament – in der Vorsorgemappe SRK finden Sie die nötigen Informationen, um vorausschauend planen zu können.
Preis: CHF 22.- exkl. Porto
Dankbar für die Patientenverfügung – mit 47 Jahren
Urteilsunfähigkeit kennt kein Alter. Eine Hinterbliebene erzählt.