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Philippe Lindegger, Leiter Entlastung, SRK Kanton Bern

Wir sind gerne für Sie da.

Home Care

Länggasse 2
3600 Thun
betreuung-oberland@srk-bern.ch
031 384 02 40

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Montag bis Freitag
8.00–11.30 Uhr

Wünschen Sie eine kostenlose Beratung zu unseren vielfältigen Dienstleistungen in Ihrer Region? Sprechen Sie unsere Mitarbeitenden der Dienstleistung Home Care darauf an.

Unterstützung im Alter

Home Care – Betreuung, Hauswirtschaft und Grundpflege

Eine junge Frau hilft einer Seniorin beim Schuhe anziehen

Möchten Sie sich auch im Alter und bei Krankheit zu Hause gut aufgehoben fühlen? Wir bieten Ihnen professionelle Betreuung und grundpflegerische Leistungen.

Eine Hand hält ein Herz

Angebot nach Bedarf

Geschulte Mitarbeitende bieten Ihnen ein Betreuungsangebot, das mit Grundpflegeleistungen ergänzt werden kann - flexibel und individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

Zwei Personen unter einem Dach

Persönliche Betreuungsperson

Für eine persönliche und vertraute Betreuung begleiten wir Sie grundsätzlich immer durch dieselbe Bezugsperson.

Preisschild mit Rabattsymbol

Faire Sozialtarife

Damit alle Menschen – unabhängig von Einkommen oder Vermögen – mehr Selbstbestimmung im Alter und bei Krankheit erleben können, bieten wir angepasste Tarife an.

Tarife

Die Kosten sind einkommensabhängig.

Massgebend für die Tarifberechnung sind das steuerbare Haushaltseinkommen sowie das steuerbare Vermögen.

Für Abklärung, Beratung und Grundpflege gilt ein Maximalbetrag von CHF 15.35 pro Kundin/Kunde und Tag.

bis 54'999.–

29.00

55'000.- bis 89'999.–

35.00

90'000.- bis 119’999.–

45.00

ab 120'000.–

49.50

Grundtarif pro Stunde in CHF. Änderungen vorbehalten. Siehe auch «Tarifbestimmungen Home Care SRK».

Home Care SRK wird unterstützt von der Raiffeisen Jubiläumsstiftung.

Häufige Fragen

Hier muss zwischen den drei Leistungsbereichen unterschieden werden:

  • Haushalt: Kann je nach Zusatzversicherung teilweise übernommen werden. Eine Abklärung der Kostenübernahme wird hierbei immer direkt über die Kundin oder den Kunden vorgenommen.
  • Betreuung: Nein, die Betreuungsleistungen werden aktuell weder durch die Krankenkasse noch durch den Kanton übernommen. Die Tarife richten sich nach dem steuerbaren Einkommen. So will das SRK Kanton Bern auch einkommensschwächere Haushalte erreichen und ein selbstbestimmtes Leben zu Hause fördern.
  • Grundpflege: Ja, Massnahmen der Grundpflege werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Es besteht jedoch eine gesetzliche Patientenbeteiligung. Der Umfang der Grundpflegeleistungen wird durch eine Abklärung einer qualifizierten Pflegefachperson vor Ort vorgenommen.

Die Dienstleistung «Home Care» gibt es vorerst nur in der Region Berner Oberland.

Die Dienstleistung richtet sich bis auf Weiteres an die Wohnbevölkerung im Berner Oberland. In den angrenzenden Gebieten kann je nach verfügbarem Personal ein Einsatz geprüft werden. Bitte melden Sie sich mit Ihrer konkreten Anfrage telefonisch bei uns.

Ja, die Mindestdauer für Einsätze beträgt zwei Stunden.

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Philippe Lindegger, Leiter Entlastung, SRK Kanton Bern
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